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Öffentlichkeitsbeteiligung
Bekanntmachung der 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur
Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (4.Stufe) der Gemeinde
Bördeland |
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Auf Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG
(Umgebungslärmrichtlinie) und deren Überführung in nationales
Recht (§§ 47 a-f BImSchG) sind in Sachsen-Anhalt die Städte und
Gemeinden sowohl für die Lärmkartierung von Hauptverkehrsstraßen
mit mehr als 3 Millionen Kfz/Jahr (DTV 8.200 Kfz/Tag) als auch
die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. Ausgehend
vom Zeitpunkt der erstmaligen Erstellung und regelmäßigen
Fortschreibung der Lärmkarten in einem 5- jährigen Turnus
handelt es sich vorliegend um die 4. Stufe (4. Runde). Für die
innerhalb des Hoheitsbereiches der Gemeinde Bördeland
befindlichen Hauptverkehrsstraßen, die ein entsprechendes
Verkehrsaufkommen aufweisen, wurden nach neu vorgegebenen
Berechnungsvorschriften strategische Lärmkarten ausgefertigt.
Der entsprechende Ergebnisbericht Umgebungslärmkartierung Stufe
4 an Hauptverkehrsstraßen in Sachsen-Anhalt in der Gemeinde
Bördeland wird vom 03.07.2023 bis einschließlich 04.08.2023
ausgelegt. |
Ort der öffentlichen Auslegung: |
Gemeinde Bördeland
Sitz OT Biere
SB Bauamt
Magdeburger Str. 3
39221 Bördeland |
Zeiten der öffentlichen Auslegung während der Sprechzeiten:
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 -
17:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:30 Uhr |
und außerhalb der Zeiten nach telefonischer Anmeldung Gemeinde
Bördeland, SB Bauamt unter Tel.-Nr. +49 39297/ 26 175 oder +49
39297/ 260 Zentrale |
Der Ergebnisbericht ist außerdem auf der Internetseite der
Gemeinde Bördeland unter EU-Lärmkartierung sowie auf der
Internetseite des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
https://lau.sachsen-anhalt.de/luft-klima-laerm/immissionsschutz-luftqualitaet-physikalische-einwirkungen/physikalische-einwirkungen/laerm/laermminderungsplanung/aktuelles-zur-4stufe-der-laermaktionsplanung/hauptverkehrsstrassen-2022
(Bericht PDF)
einzusehen. Es ergeht der Hinweis, dass aufgrund der geänderten
Berechnungsvorschriften der Vergleich mit Ergebnissen der
vorhergehenden Stufen nicht gegeben ist.
Auf die Ergebnisse der strategischen Lärmkarten aufbauend
erfolgt die Ausfertigung einer Entwurfsfassung für einen
Lärmaktionsplan. Das Ziel der Planung ist es, die Lärmsituation
in der Gemeinde Bördeland zu ermitteln und zu beurteilen sowie
gegebenenfalls Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung
beziehungsweise Vorkehrungen zum Schutz indentifizierter ruhiger
Gebiete zu prüfen und festzulegen. Sie haben bis zum 18.08.2023
die Möglichkeit schriftlich – entweder postalisch an Gemeinde
Bördeland, Sitz OT Biere, Magdeburger Str. 3, 39221 Bördeland
oder per E-Mail an
laerm@gem-boerdeland.de unter Benennung des Betreffs
Lärmaktionsplan Stellung zu den Lärmkartierungsergebnissen zu
nehmen sowie Hinweise und Anregungen zur Lärmaktionsplanung zu
geben. Die Mitteilungen werden ausgewertet und bei der
Planentwurfserstellung mit einbezogen. Im Rahmen der 2. Phase
der Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten Sie wiederum die
Gelegenheit sich zum ausgefertigten Entwurf des
Lärmaktionsplanes zu äußern. Die Termine der 2. Phase der
Öffentlichkeitsbeteiligung werden in einer gesonderten
Bekanntmachung mitgeteilt.
Biere, den 30.06.2023
Schmoldt
Bürgermeister |
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Information zur EU-Lärmkartierung |
Die Gemeinde Bördeland ist gemäß § 47 c BImSchG sowie der 34.
BImSchV zur Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen mit 3 Mio.
Kfz/Jahr verpflichtet. Die gesetzlichen Regelungen hierfür sind
im Bundes-Immissionsschutzgesetz, in der Richtlinie 2002/49/EG
des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und
Bekämpfung von Umgebungslärm, im Gesetz zur Umsetzung der
EG-Richtlinie, in der 34. BImSchV sowie in der Bekanntmachung
der Berechnungsverfahren BUB verankert.
In der Lärmkartierung werden ausschließlich Hauptverkehrsstraßen
mit der Verkehrsbelegung von mehr als 3 Mio. Kfz pro Jahr
berücksichtigt. Dies entspricht einer durchschnittlichen
täglichen Verkehrsstärke (DTV) in Höhe von 8.200 Kfz/Tag.
Datengrundlage der bundesweiten Straßenverkehrszählung (SVZ) des
Bundes und der Länder ist die pandemiebedingt auf 2020
verschobene SVZ unter Verwendung der Daten SVZ 2015 mit
Hochrechnung auf das Bezugsjahr 2019.
Für die Gemeinde Bördeland ergibt sich daraus die
Lärmkartierungspflicht für einen 11,85 km langen Abschnitt der
Autobahn A 14. Die Kartierungsergebnisse sind in den
Strategischen Lärmkarten der 4. Runde gemäß Richtlinie
2002/49/EG jeweils für den Tag und für die Nacht dargestellt.
Durch die Änderung der Berechnungsvorschrift wird nun eine
europaweit einheitliche Berechnungsgrundlage verwendet, die
erstmalig Zuschläge für Ampelkreuzungen und Kreisverkehre,
differenzierte Zu- und Abschläge für unterschiedliche
Fahrbahndeckschichten in unterschiedlichen
Geschwindigkeitsbereichen und Änderungen in der
Schallausbreitung berücksichtigt. Wegen der somit viel
komplexeren Berechnung ist eine Vergleichbarkeit mit den
Ergebnissen der Lärmkartierung aus 2017 nicht mehr gegeben.
Während in Auswertung der Lärmkartierung der 3. Stufe seinerzeit
0 Einwohner im Nachtzeitraum Lärmeinwirkungen über 55 dB(A)
ausgesetzt waren, wurden nach der aktuellen Berechnungsmethode
67 Einwohner als betroffen erfasst. Betrachtet werden jetzt auch
mögliche gesundheitsschädliche Auswirkungen und Lärmkrankheiten.
Unabhängig von der Anzahl der Betroffenen ist aufgrund eines
Urteils des EuGH nunmehr jede lärmkartierungspflichtige Stadt
zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes auf der Grundlage der
aktuellen Kartierungsergebnisse bis zum 18.07.2024 verpflichtet.
Zur Sicherstellung der Mitwirkungsmöglichkeit der Öffentlichkeit
an der Ausarbeitung des Lärmaktionsplanes nach § 47 d Abs. 3
BImSchG werden die Lärmkartierungsergebnisse auf der
Internetseite der Gemeinde Bördeland bekanntgegeben. Alle
Lärmkartierungsergebnisse können auch auf der
Internetseite des Landesamtes für Umweltschutz eingesehen
werden.
Über die Aufstellung eines Plakatentwurfes
wird die Öffentlichkeit informiert. Nach Auslegung des Entwurfs
(4 Wochen) besteht dann weitere 2 Wochen Gelegenheit zur
Äußerung, aber bereits jetzt können Vorschläge zur Lärmminderung
eingebracht werden. |
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