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Bürgerservice - Was erledige ich wo? |
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Fragen Sie sich welche Behörde, welches Amt, welcher
Sachbearbeiter für ihr Anliegen zuständig ist? Selbstverständlich ist es
für den Bürger schwierig bei der großen Anzahl von öffentlichen
Aufgaben, den richtigen Ansprechpartner zu finden. Der unten stehende
Zuständigkeitsfinder kann Ihnen dabei helfen Ihre Fragen zu klären.
Wir bitten Sie wie folgt vorzugehen:
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Wählen Sie mit Hilfe der Anfangsbuchstaben oder
aus den in der rechten Spalte aufgeführten Leistungskomplexen ihr
Anliegen aus. Sie können auch ihr Anliegen selbst in das freie
Eingabefeld eingeben.
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Die Beschreibungen zu den einzelnen Leistungen
werden vom Land formuliert.
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Geben Sie in das untere Eingabefeld "Ort
eingeben" Ihren Wohnort oder den für Sie bestimmten Ort ein. Dieser
Ort muss sich im Salzlandkreis befinden.
Klicken Sie auf "Suchen". Im unteren Textfeld wird nun die
zuständige Behörde inkl. Kontakt- und Servicedaten eingeblendet.
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Haben Sie noch Fragen? Dann kontaktieren Sie uns einfach unter der auf
unserer Website angegebenen Kontaktdaten. Wir sind gerne für Sie da.
Neben den Bürgerservice besteht auch die Möglichkeit, den einheitlichen
Ansprechpartner des Landesverwaltungsamt für Ihr Anliegen zu
kontaktieren. Bitte benutzen Sie hierfür folgenden
Link -->
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Auf diese Seite haben Sie auch die Möglichkeit unter
"Online Service" die Zuständigkeiten für die gesuchten Leistungen auch
von anderen Landkreisen aufzurufen. Geben Sie hier einfach den von Ihnen
gewünschten Ort ein.
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Was ist der
"Einheitliche Ansprechpartner"?
Der Einheitliche Ansprechpartner (EA) koordiniert auf Wunsch
sämtliche Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme und
Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeit erforderlich sind. Als
"Lotse" und "Verfahrensmittler" nimmt er Ihnen zeitaufwendige
Behördengänge ab und sorgt dafür, dass Sie alle für Ihre
Tätigkeit erforderlichen Genehmigungen zügig und aus einer Hand
erhalten. Er informiert, berät, nimmt Anträge entgegen und
wickelt die gesamte Verfahrenskorrespondenz zwischen Ihnen und
den zuständigen Stellen ab.
Wie und wo können Sie den EA erreichen?
Elektronisch erreichen Sie den EA auf diesem Portal. Klicken Sie
auf "Ihr Vorhaben", um weitere Informationen zu erhalten. Beim
EA stehen Ihnen unsere Verfahrensmanager für nähere
Informationen zu den rechtlichen Voraussetzungen Ihres Vorhabens
zur Verfügung.
Sie erreichen Ihren persönlichen Verfahrensmanager unter den
oben stehenden Kontaktdaten.
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